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Informationen zu AGB bei Kreditkarten

Die AGB bei der Kreditkarte

Auch Kreditkarten verfügen über AGB

Die AGB sind eigentlich recht bekannt, da sie bei jedem Vertragsabschluss gelesen und bestätigt werden müssen. Wer schon einmal im Internet einen Einkauf getätigt hat, der wurde kurz vor Abschluss der Bestellungen gefragt, ob er die AGB gelesen hat und diesen zustimmt. Hierbei handelt es sich immer um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Unternehmen. Mit diesen Geschäftsbedingungen möchte sich ein Unternehmen absichern, denn hier ist alles festgehalten, was vor einem Vertragsabschluss zu beachten ist. Auch im Bereich der Kreditkartenverträge nehmen die AGB eine wichtige Rolle ein und sind nicht zu unterschätzen.

Tatsächlich ist es so, dass sich die AGB von den einzelnen Unternehmen deutlich ähneln und auch beim Abschluss eines Kreditkartenvertrages wird meist schnell klar, dass sich vielleicht nicht alle Geschäftsbedingungen genau durchgelesen werden müssen, da diese dem einen oder anderen Kunden zu Teilen auch schon bekannt sind. Folgende Abschnitte sind in der Regel in den AGB enthalten:

  1. Der Geltungsbereich
  2. Angebot
  3. Vertragsschluss
  4. Widerrufsrecht
  5. Datenschutz
  6. Preise
  7. Zahlungsmöglichkeiten
  8. Kündigung
  9. Schlussbestimmungen

Viele dieser Punkte werden auch bei den AGB für die Kreditkarte mit abgedeckt und stellen sowohl für den Kunden als auch für das Unternehmen eine Absicherung da. Hier können sich beide Seiten drauf beziehen, wenn es zu Problemen kommt. Bei der Kreditkarte findet sich bei den AGB oft auch eine Übersicht über mögliche Kosten, die entstehen können. So wird hier beispielsweise festgehalten, wie hoch die Beträge bei Nutzungen im Ausland oder beim Geld abheben im Inland sind.

 

Warum die AGB so wichtig sind

Wenn ein Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, dann gibt es immer zwei Vertragspartner, die sich beide auf unterschiedliche Weise absichern möchten. Das Unternehmen möchte sicherstellen, dass die eigene Leistung auch bezahlt wird. Der andere Part möchte sicherstellen, dass Daten gut gesichert sind und dass die bezahlte Leistung erbracht wird. Bei dem Abschluss für eine Kreditkarte handelt es sich um einen Kreditvertrag, da die Bank oder das Kreditkartenunternehmen hier in Vorleistung gehen und der Kunde bezahlen kann, obwohl er das Geld noch gar nicht zur Verfügung gestellt hat. Erbringt eine der beiden Seiten eine Leistung nicht, dann ist die Kündigung möglich, so wie es in den AGB festgeschrieben ist. Generell ist die Kündigung ein wichtiges Thema, bei dem sich beide Seiten auf die AGB beziehen können.

Ebenfalls ein großes Thema ist der Datenschutz. Bei dem Vertragsabschluss für eine Kreditkarte räumt der Kunde dem Unternehmen die Erlaubnis ein, Erkundigungen bei der SCHUFA einzuholen sowie über Lastschrift Beträge vom Konto abzuziehen. Dies sind sensible Daten, die natürlich nicht in die Hände von anderen Unternehmen geraten sollten. Ebenso ist es mit den Adressdaten und Telefonnummern. In den AGB im Datenschutzbereich ist genau festgehalten, wie mit den Daten umgegangen wird. Steht hier geschrieben, dass eine Weiterreichung an Dritte erlaubt wird, so kann dieser Klausel auch widersprochen werden. Der Kunde ist in der Pflicht, den Abschnitt genau zu lesen und dafür zu sorgen, dass er weiß, was mit seinen Daten geschieht und wie mit ihnen umgegangen wird.

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