• Home
  • Ausfallbürgschaft

Jetzt den großen Kreditkartenvergleich starten Los geht's



Informationen zu Ausfallbürgschaft bei Kreditkarten

Die Ausfallbürgschaft bei der Kreditkarte

Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Der Begriff der Ausfallbürgschaft wird vor allem im Bereich der Unternehmenskredite verwendet. Hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft, die dann Eintritt, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Die Bürgschaft sorgt dafür, dass ein Unternehmen, oder auch eine Privatperson, dann einen Kredit aufnehmen kann, wenn die Voraussetzungen eigentlich nicht erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Kreditaufnahme sind klar definiert. Es muss eine positive Bonität vorliegen, es müssen Einlagen von Unternehmen vorgewiesen werden und Privatpersonen brauchen ein regelmäßiges Einkommen aus einer unbefristeten Arbeit. Nicht immer ist es einfach, diese Ansprüche zu erfüllen. Dennoch kann es notwendig werden, einen Kredit aufzunehmen.

Es gibt Unterschiede zwischen der klassischen Bürgschaft und der Ausfallbürgschaft. Aus diesem Grund wird die Ausfallbürgschaft besonders häufig von Unternehmen in Anspruch genommen. Die normale Bürgschaft greift immer dann, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen kann. In diesem Fall haben die Banken die Möglichkeit, sich an den Bürgen zu wenden und von diesem das Geld einzufordern. Die Ausfallbürgschaft ist dagegen ein Sonderfall. In diesem Fall muss der Bürge erst haften, wenn die Bank bereits versucht hat, mit einer Zwangsvollstreckung ihr Geld zu erhalten. Generell darf es nicht möglich sein, die Schulden in irgendeiner Form begleichen zu können. Erst dann muss der Ausfallbürge einspringen. Diese Erklärung macht deutlich, dass die Ausfallbürgschaft vor allem bei richtigen Krediten greift. Bei der Kreditkarte kommt sie nur selten zum Einsatz. Es kann aber dennoch der Fall sein, dass ein Unternehmen die Ausfallbürgschaft einfordert, damit ein Geschäftskunde auch eine Kreditkarte für sein Unternehmen erhalten kann.

 

Die Ausfallbürgschaft und ihre Rolle bei der Kreditkarte

Wie bereits erwähnt, kommt die Ausfallbürgschaft vor allem bei einem Kredit zum Einsatz. Dennoch ist es durchaus möglich, dass diese auch bei der Kreditkarte verlangt wird. Wer eine Kreditkarte in Anspruch nehmen möchte, der muss ebenso wie bei einem Kredit nachweisen, dass eine Bonität vorliegt. Vor allem Unternehmen sind teilweise abhängig davon, mit einer Kreditkarte einkaufen zu können. Der Kauf auf Kredit ist eine gute Möglichkeit, um Kosten noch nach hinten zu schieben und diese erst einen Monat später abbuchen zu lassen. Wer jedoch keine Liquidität oder Bonität aufweisen kann, der hat schlechte Karten. Ein Bürge reicht vor allem bei Geschäftskunden in diesem Fall nicht aus. Stattdessen wird eine Ausfallbürgschaft genutzt. Wer diese Ausfallbürgschaft übernimmt, ist ganz unterschiedlich. So kann sie beispielsweise von einem anderen Unternehmen übernommen werden. Aber auch hier ist der Nachweis über die Bonität notwendig.

Die Suche nach einem Bürgen gestaltet sich als Geschäftsunternehmen nicht immer ganz einfach. Schließlich handelt es sich hier teilweise um Beträge im hohen Bereich. Werden diese nicht beglichen und können auch über eine Pfändung nicht in Anspruch genommen werden, kommt der Bürge zum Einsatz. Aus diesem Grund ist der Fall einer Ausfallbürgschaft deutlich seltener als eine klassische Bürgschaft bei einem Privatkunden. Die Beträge sind hier deutlich übersichtlicher. Dennoch kann eine Ausfallbürgschaft oft der letzte Weg sein, um doch noch eine Kreditkarte zu erhalten und somit für das Unternehmen auch mit der Karte auf Kredit einkaufen zu können.

Hier geht es zum grossen Kreditkartenvergleich

© 2017. - Datenschutz - Impressum