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Informationen zu Elektronische Lastschriftverfahren bei Kreditkarten

ELV – das Elektronische Lastschriftverfahren

Was ist das Elektronische Lastschriftverfahren?

Die Abkürzung ELV steht für das Elektronische Lastschriftverfahren. Hierbei handelt es sich um ein Zahlungsverfahren, das für die bargeldlose Zahlung zum Einsatz kommt. Die bargeldlose Zahlung wird durch eine Kreditkarte oder eine Girokarte durchgeführt. Das Elektronische Lastschriftverfahren kann jedoch nur dort durchgeführt werden, wo das Zeichen für dieses Verfahren vermerkt ist. Das Zeichen wird durch einen Stift mit Unterschrift dargestellt.

Bei einer Lastschrift handelt es sich um die Erlaubnis eines Schuldners an den Gläubiger, einen offenen Betrag von dessen Konto abzubuchen. Besonders häufig wird dies bei Käufen im Internet angewendet. Hier gibt der Schuldner seine Kontodaten an und teilt sein Einverständnis darüber mit, dass der Gläubiger einen bestimmten Betrag über Lastschrift einziehen kann. Oft wird das Verfahren auch genutzt, wenn es sich um wiederkehrende Beträge, wie bei der Telefonrechnung handelt.

Aber auch im Geschäft kommt das Elektronische Lastschriftverfahren zum Einsatz. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine elektronische Übertragung der Daten, sowohl von der Seite des Schuldners aus als auch von der Seite des Verkäufers. Die Bezahlung erfolgt durch die Unterschrift des Karteninhabers. Diese wird auf dem Kassenbon getätigt. Der Abgleich der Unterschrift findet über die Karte statt, mit der gezahlt wird. Bei einem Elektronischen Lastschriftverfahren wird der Betrag in der Regel erst einige Tage später vom Konto abgebucht. Die Funktionsweise ist einfach. Der Zahlende Kunde gibt seine Karte an den Verkäufer. Dieser liest die Karte ein, es wird ein Bon gedruckt und die Unterschrift geleistet. Mit dieser Unterschrift kann sich der Verkäufer dann an die Acquirer-Bank wenden, die den Betrag einzieht.

 

Was sind die Nachteile eines Elektronischen Lastschriftverfahrens?

Nachteile bei einem Elektronischen Lastschriftverfahren gibt es vor allem für den Verkäufer, der dieses anbietet. In solch einem Fall findet nämlich keine Überprüfung statt, ob eine Zahlungsfähigkeit besteht oder die Karte möglicherweise gesperrt ist. Bei einer Zahlung mit Kreditkarte oder über die PIN-Eingabe bei einer Girokarte wird direkt geprüft, ob eine Zahlungsfähigkeit besteht. Der Händler kann sich bei einem Elektronischen Lastschriftverfahren die Prüfungskosten zahlen. Wenn der Kunde dann allerdings den Betrag nicht zahlen kann und das Konto nicht gedeckt ist, dann hat der Verkäufer hier die Haftung. Auch wenn die Karte, mit der gezahlt wurde, gestohlen ist, bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen.

Einige Händler, die das Elektronische Lastschriftverfahren noch anbieten, sichern sich hier gerne ab und verlangen den Führerschein oder den Ausweis des Zahlenden. Sie notieren sich dann die Daten. Spricht sich ein Kunde jedoch dagegen aus, dann hat der Händler keine Anhaltspunkte, wenn eine Zahlung platzt. Auch wenn es für den Händler natürlich attraktiv ist, keine Gebühren zahlen zu müssen, kann dieses Verfahren zu hohen Verlusten führen. Daher ist es heute kaum noch gängig. Viele Händler wählen stattdessen das Electronic Cash Verfahren oder bieten ihren Kunden die Möglichkeit, über die Kreditkarte zu zahlen. So sind sie auf der sicheren Seite und erhalten ihr Geld ganz sicher. Ist der Kunde nicht zahlungsfähig, dann ist erst gar keine Zahlung mit der Karte möglich. Der Händler erhält hier direkt eine Information darüber, dass die Karte nicht genutzt werden kann.

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