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Informationen zu Einkaufsversicherung bei Kreditkarten

Die Einkaufsversicherung im Rahmen einer Kreditkarte

Sicher online shoppen mit der Einkaufsversicherung

Nutzer, die sich für die Anwendung einer Kreditkarte entscheiden, sehen darin vor allem den Vorteil vom bargeldlosen bezahlen. Wer nicht immer Bargeld bei sich haben oder deutlich flexibler bei der Bezahlung sein möchte, der entscheidet sich für eine Kreditkarte. Die Sicherheit bei der Zahlung mit Kreditkarte ist hoch. Dies liegt unter anderem daran, dass die Verifizierung hier über Unterschrift oder PIN vor Ort durchgeführt wird. Bei der Bezahlung im Internet wird die Abfrage von dem Sicherheitscode verlangt, der ebenfalls ein weiteres Sicherheitsmerkmal darstellt. Wer bargeldlos seine Ware bezahlt, der kann sich mit der Einkaufsversicherung auf der Kreditkarte gleich noch einmal zusätzlich absichern. Hierbei handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Angebot der Kreditkartenanbieter. Teilweise wird die Einkaufsversicherung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Teilweise müssen die Kunden hierfür aber auch zahlen. Es kann sich lohnen, direkt beim Anbieter nachzufragen, wie es denn mit einer Einkaufsversicherung aussieht und welche Konditionen diese mit sich bringt.

Der Schutz über eine Einkaufsversicherung wird durch den Anbieter der Kreditkarte mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Nutzer der Kreditkarte kommt mit dem Versicherungsunternehmen gar nicht in Berührung sondern erhält die Versicherung direkt zusammen mit der Karte. Die Voraussetzung, dass ein Versicherungsfall auch anerkannt wird ist, dass die Zahlung der Waren natürlich mit der Kreditkarte erfolgt ist. Das trifft auf direkt gekaufte Waren ebenso zu wie auf Waren, die über das Internet bestellt und hier mit der Kreditkarte bezahlt werden. Der Nachweis kann beispielsweise durch die Rechnung oder einen Kontoauszug erfolgen.

 

Was die Einkaufsversicherung zu bieten hat

Viele Anbieter entscheiden sich, die Einkaufsversicherung mit einem Mindesteinkaufswert in Verbindung zu bringen. Das bedeutet, wenn der Kunde Waren kauft, die unter diesem Mindestwert liegen, dann greift die Versicherung nicht. Der Mindestwert ist in den Nutzungsbedingungen der Anbieter festgehalten oder kann natürlich auch direkt erfragt werden. Es ist durchaus sinnvoll, diesen zu kennen, denn die Höhe kann von Anbieter zu Anbieter teilweise deutlich variieren. Teilweise gibt es auch Waren, die von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu diesen Waren gehören beispielsweise Schmuck und  Elektrogeräte aber auch Tiere oder Autos, die mit der Kreditkarte bezahlt werden. Ein weiterer Unterschied zwischen den Anbietern ist der Zeitraum, für den die Versicherung nach dem Kauf zur Verfügung gestellt wird. Ein besonders gutes Angebot ist es natürlich, wenn der Zeitraum gar nicht eingrenzt wird. Das ist jedoch nur in seltenen Fällen der Fall. Häufiger wird hier ein bestimmter Zeitraum von Wochen oder Monaten angegeben. Ein Vergleich kann sich durchaus lohnen.

Für den Kunden kann es spannend sein zu wissen, welche Schäden durch die Einkaufsversicherung eigentlich abgedeckt werden. Grundsätzlich lässt sich hier sagen, dass durchaus alle Schäden abgedeckt werden, die bei einem Einbruch, Raub oder auch bei Beschädigung der gekauften Ware entstehen können. Bei einigen Einkaufsversicherungen ist auch ein zusätzlicher Schutz für Waren enthalten, die online im Internet eingekauft werden. Gehen diese Waren auf dem Transportweg kaputt, kann der Nutzer die Versicherung in Anspruch nehmen. Das ist jedoch nicht bei jeder Einkaufsversicherung der Fall.

Hinweis: Wer eine Hausratversicherung hat, benötigt in der Regel die Einkaufsversicherung eher nicht.

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