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Informationen zu Einkommensnachweis bei Kreditkarten

Der Einkommensnachweis für die Beantragung einer Kreditkarte

Warum der Einkommensnachweis so wichtig ist

Die Grundidee einer Kreditkarte ist, dass der Nutzer hier auf einen gewissen Verfügungsrahmen zugreifen kann und diesen erst nach einem bestimmten Zeitraum wieder ausgleichen muss. In der Regel liegt dieser Zeitraum bei einem Monat. Wer sich für eine Revolving Karte entscheidet, der kann den genutzten Betrag jedoch auch deutlich länger zurückzahlen – und zwar in Raten. Das heißt also, die Banken oder das Kreditkartenunternehmen gehen hier ein gewisses Risiko ein. Dieses Risiko liegt vor allem darin, dass der Inhaber der Kreditkarte den Betrag möglicherweise nicht begleichen kann und sich auf diese Weise Verbindlichkeiten ansammeln. Um dies zu vermeiden, wird ein Einkommensnachweis gefordert.

Der Einkommensnachweis soll deutlich machen, ob ein Antragsteller in der Lage ist, mögliche Verbindlichkeiten im Rahmen mit der Kreditkarte auch wirklich ausgleichen zu können. Viele Anbieter haben hier feste Vorgaben und geben einem Antrag nur dann statt, wenn das Einkommen stimmt. Das heißt, es muss zumindest nachweisbar ein geregeltes Einkommen vorliegen. Dies kann anhand des Einkommensnachweises nachgewiesen werden. Zusätzlich dazu wird natürlich auch noch eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Der Einkommensnachweis allein reicht hier nicht aus. Schließlich können auch Kunden, die ein gutes Einkommen haben über eine weniger gute Zahlungsmoral verfügen. Auch hier möchte sich die Bank absichern und macht dies durch die Bonitätsprüfung, der ein Kunde mit Unterschrift des Antrages zustimmt.

 

Die Unterlagen für den Einkommensnachweis

Welche Unterlagen als Einkommensnachweis einzureichen sind, das lässt sich pauschal nicht sagen, da dies abhängig von den Vorgaben der Bank oder der ausgebenden Stelle ist. Ebenso sind die Nachweise auch davon abhängig, was für einer Berufsgruppe der Antragsteller angehört. Wer sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, der kann in der Regel einfach seinen monatlichen Einkommensbescheid einreichen. Teilweise wird auch eine Kopie des Arbeitsvertrages verlangt. Dies passiert, damit die Bank sieht, dass ein Arbeitsvertrag unbefristet ist. Bei den Gehaltsabrechnungen werden meist die Nachweise der vergangenen drei Monate gefordert. Wer seine Kreditkarte bei seiner Hausbank beantragt, der  kann Glück haben. Einige Banken werfen lediglich einen Blick auf das Konto des Antragstellers und prüfen hier, ob regelmäßig ein Einkommen eingegangen ist. Dies ist aber nicht die Regel.

Anders ist es, wenn der Antragsteller möglicherweise selbstständig oder als Freiberufler tätig ist. In diesem Fall ist der Einkommensnachweis nicht ganz so einfach, da Selbstständige in der Regel kein festes, nachweisbares Einkommen vorweisen können. Der Einkommensnachweis erfolgt hier auf andere Weise. So werden von den Banken beispielsweise Einkommenssteuerbescheide akzeptiert. Auch eine aktuelle Auswertung der betriebswirtschaftlichen Daten kann beispielsweise genutzt werden. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die vom Steuerberater aufgestellt wird, ist ein möglicher Einkommensnachweis.

Wenn der Einkommensnachweis nicht ausreichend ist und die Bank den Antrag für die Kreditkarte ablehnt, dann haben Antragsteller noch eine andere Möglichkeit. Inzwischen gibt es auch die Option auf eine Kreditkarte ohne Bonität und Einkommensnachweis. Hierbei handelt es sich um eine Guthabenkarte. Die Guthabenkarte hat dieselben Funktionen wie eine Kreditkarte. Allerdings kann sie nur dann genutzt werden, wenn der Inhaber der Karte diese mit einem Guthaben befüllt. Ist das Guthaben aufgebraucht, dann ist eine Zahlung mit der Karte so lange nicht mehr möglich, bis ein neues Guthaben aufgeladen wird.

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