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Informationen zu Haftungsgrenze bei Kreditkarten

Haftungsgrenze – was ist, wenn etwas passiert?

Die Bedeutung der Haftungsgrenze bei der Kreditkarte

In Bezug auf die Finanzen hat eigentlich jeder, der ein eigenes Konto hat, schon einmal von der Haftungsgrenze gehört. Diese wird in jedem Vertrag erwähnt. Auch bei der Kreditkarte gibt es eine Haftungsgrenze. Sie bezieht sich auf den Fall, wenn es für den Inhaber zu einem finanziellen Schaden kommt. Die Gründe für einen finanziellen Schaden sind gar nicht so vielseitig, wie vermutet. In erster Linie ist es häufig der Diebstahl der Kreditkarte, der dazu führen kann. Auch der Verlust oder aber Betrüger, die im Internet auf Datenfang gehen, können dazu führen, dass ein finanzieller Verlust auf dem Konto eines Kreditkarteninhabers entsteht. Wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat, so muss er komplett selbst für seinen finanziellen Schaden aufkommen. Grobe Fahrlässigkeit kann dem Inhaber aber nur in den seltensten Fällen vorgeworfen werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er den PIN seiner Kreditkarte auf einen Zettel schreibt und diesen Zettel zu der Karte in seine Geldbörse steckt. Alles schon vorgekommen. Dann wird es den Dieben natürlich sehr leicht gemacht und der Kreditkartenanbieter kann die Haftungsgrenze aufheben. Der Inhaber muss dann die Haftung komplett auf sich nehmen. Gleiches gilt, wenn ein Verlust nicht direkt gemeldet wird, nachdem er bemerkt wurde. In diesem Fall muss die Karte sofort gesperrt werden, sonst liegt auch hier Fahrlässigkeit vor.

Anders ist es, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und dennoch ein Schaden entstanden ist. In diesem Fall muss die Bank die Kosten tragen, dem Inhaber der Kreditkarte sein Geld also zurückerstatten, wenn er eine Beanstandung hat. Lediglich die Haftungsgrenze kann dafür sorgen, dass ein Teil der Kosten selbst von dem Inhaber getragen werden muss. Wie hoch diese ist, das wird ebenfalls im Vertrag für die Kreditkarte festgelegt.

 

Mehr Informationen zur Haftungsgrenze

Die Höhe der Haftungsgrenze bei einer Kreditkarte ist nicht gesetzliches festgelegt und damit abhängig von dem jeweiligen Anbieter. Kunden sollten daher schon bei der Vertragsunterschrift schauen, wie hoch die Haftungsgrenze angesetzt. Es gibt einige Anbieter, die legen sie bei 150 Euro fest, andere Banken nehmen lediglich 50 Euro oder sogar nur 10 Euro. Normalerweise ist die Haftungsgrenze in der Preisgestaltung der Kreditkarte mit vermerkt. Wer hier nichts findet, der sollte bei seinem Anbieter nachfragen, damit sich im Falle eines Problems auch darauf bezogen werden kann.

Doch wie läuft es nun eigentlich ab, wenn es tatsächlich zu einem finanziellen Schaden kommt? In diesem Fall muss der Kreditkarteninhaber eine Beanstandung durchführen. Er bekommt immer zum Monatsende oder auch zum Anfang des Monats eine Rechnung. Diese kann er prüfen, bevor der Betrag von seinem Konto beglichen wird. Stellt er bei der Prüfung fest, dass es zu einem finanziellen Schaden gekommen ist, so muss er dies der Bank melden. Beanstandungen bedeuten für die Bank, dass diese die Beweispflicht hat. Nicht der Inhaber der Kreditkarte muss also nachweisen, dass er nichts damit zu tun hat, sondern die Bank muss nachweisen, dass die Zahlung von dem Kreditkarteninhaber vorgenommen wurde. Von dem finanziellen Schaden wird dann die Haftungsgrenze abgezogen und der Rest erstattet.

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