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Informationen zu Inanspruchnahme bei Kreditkarten

Inanspruchnahme – wenn die Kreditkarte genutzt wird

Die Bedeutung der Inanspruchnahme bei der Kreditkarte

Wer eine Kreditkarte hat, dem wird in einer gewissen Weise ein Kreditrahmen zur Verfügung gestellt. Anders als bei einem Kredit, der dem Kreditnehmer jedoch direkt ausgezahlt wird, wird der Kreditrahmen der Karte nicht direkt in Anspruch genommen. Von einer Inanspruchnahme wird in Bezug auf die Finanzen immer dann gesprochen, wenn ein Kreditnehmer den ihm zur Verfügung gestellten Rahmen auch wirklich in Anspruch nimmt. In diesem Fall handelt es sich um eine Inanspruchnahme. Gut erklären lässt sich das Beispiel an der Beantragung von einem klassischen Kredit. Wenn eine Person zu einer Bank geht und einen Kredit beantragt, dann ist dieser noch nicht genehmigt. Die Bank wird erst einmal in aller Ruhe überprüfen, ob der Antragsteller auch wirklich in der Lage ist, den Kredit auf die Dauer zurückzuzahlen. Ist dies der Fall, dann wird der Kredit gewährt. So lange dieser aber noch nicht auf dem Konto ist und das Geld von dem Kreditnehmer noch nicht genutzt wurde, wurde der Kredit auch nicht in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme ist erst dann wirklich durchgeführt, wenn der Rahmen von einem Kredit vollständig ausgeschöpft ist. Durch die Inanspruchnahme gehen beide Parteien einen Vertrag ein, das heißt, der Kreditnehmer ist verpflichtet, die genutzt Summe zurückzuzahlen. Der Kreditgeber muss jedoch den Kreditnehmer jederzeit über die aktuellen Rahmenbedingungen sowie über die zur Verfügung stehende Summe unterrichten und dafür sorgen, dass dieser die Angaben zur Kenntnis nimmt. Tut er das nicht, so kann der Vertrag durchaus auch angefochten werden, auch wenn bereits eine Inanspruchnahme stattgefunden hat.

 

Der Rahmen auf der Kreditkarte

In Bezug auf die Kreditkarte greift die Inanspruchnahme dann, wenn der Inhaber die Kreditkarte benutzt und somit den Rahmen, der ihm gewährt wurde, auch verwendet. Hier reicht es schon aus, nur einen Teil des Rahmens zu nutzen. Auch dann hat die Inanspruchnahme schon stattgefunden. Bei den gängigen Kreditkarten ist es so, dass es eine monatliche Abrechnung gibt und die offene Summe über ein Referenzkonto ausgeglichen wird. Es gibt jedoch auch Kreditkarten, die durchaus einen richtigen Kredit gewähren. Das heißt: Findet hier eine Inanspruchnahme des Rahmens statt, dann muss der Kreditkarteninhaber jeden Monat eine bestimmte Summe als Rate zurückzahlen. Hat er beispielsweise einen Rahmen in Höhe von 5.000 Euro und nutzt davon 1.000 Euro, so kann er in den kommenden Monaten beispielsweise 100 Euro monatlich zurückzahlen. Die Bedingungen und die Zinsen werden von der ausgebenden Bank festgelegt und sollten genau überprüft werden. Dabei ist auch unbedingt nicht aus den Augen zu verlieren, dass der Kredit über eine Kreditkarte mit Ratenzahlung häufig mit besonders hohen Zinsen einhergeht. Sogar im Vergleich zu einem Dispositionskredit können die Zinsen als sehr hoch angesehen werden. Daher sollten Kreditkartennutzer dieses Angebot wirklich nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie keine andere Möglichkeit haben. Besser ist die Inanspruchnahme von einer Kreditkarte mit einer klassischen Abrechnung oder auch von einer Guthabenkarte. Mit dieser werden keinerlei Rahmen ausgeschöpft. Der Kreditkarteninhaber verfügt hier lediglich über sein eigenes Guthaben, das er vorher auf das Kartenkonto für die Kreditkarte eingezahlt hat.

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