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Die Bedeutung der Kapitaldienstfähigkeit

Was genau ist eigentlich die Kapitaldienstfähigkeit?

Im Zusammenhang mit dem Kapitaldienst bei einem Kredit steht die Kapitaldienstfähigkeit. Der Kapitaldienst beschreibt die Zusammenfassung aller Gebühren und Kosten, die der Kreditnehmer bei einem Kredit tragen muss. Das heißt, der Kapitaldienst setzt sich zusammen aus der Rückzahlung des Kredites, den Bearbeitungsgebühren sowie den Zinsen. Die Kosten für die Bearbeitung dürfen heute jedoch von den Banken nicht mehr so wie früher gefordert werden. Interessenten sollten sich an dieser Stelle unbedingt bei der Verbraucherzentrale erkundigen. Doch was genau ist nun eigentlich die Kapitaldienstfähigkeit? Im Prinzip kann man sagen, dass es sich hierbei um die Fähigkeit eines Kreditnehmers handelt, die Verbindlichkeiten auch wirklich abdecken zu können. Ob durch den Antragsteller eine Kapitaldienstfähigkeit vorliegt, überprüft die Bank vorher. Wer bereits einmal einen Kredit beantragt hat, der kennt das Prozedere meist. Es wird ein persönlicher Termin bei der Bank notwendig oder aber es müssen alle Unterlagen per Post eingereicht werden. Der zuständige Bearbeiter wird sich mit dem Einkommen des Antragstellers beschäftigen. Dieses muss nachweislich hoch genug sein, damit eine Kapitaldienstfähigkeit auch nachgewiesen werden kann. Wenn die Kapitaldienstfähigkeit nicht vorhanden ist, dann wird die Bank sicher auch keinen Kredit vergeben. Dies wird nicht nur zum Schutz der Kunden so gehandhabt. Wer nachweislich schon bei der Beantragung nicht ausreichend Geld zur Verfügung hat, um einen Kredit abzahlen zu können, der würde sonst schnell Probleme bekommen. Daher ist es für den Kunden wichtig, dass die Bank die Kapitaldienstfähigkeit auch überprüft. Tut sie das nicht, kann dies sowohl für die Bank als auch für den Kunden Folgen haben.

 

Mehr Informationen zur Kapitaldienstfähigkeit

Die Bank muss die Kapitaldienstfähigkeit gut einschätzen können. Das heißt auch, dass sie wichtige Unterlagen vom Kunden benötigt, die dieser mitbringen muss. Die Einkommensbescheide gehören da ebenso dazu, wie Informationen zu Verbindlichkeiten. Die Bank wird zudem einen Einblick in die SCHUFA werfen um zu schauen, ob hier bereits Einträge vorhanden sind. Ist dies der Fall, dann wird die Bank ebenfalls vermutlich den Kredit nicht genehmigen. Auch bei der Kreditkarte gibt es durchaus die Kapitaldienstfähigkeit. Hier kommt es aber darauf an, welche Kreditkartenart von dem Kunden beantragt wird. Bei einer Guthaben-Kreditkarte ist dies nicht der Fall, da hier der Kunde ausschließlich mit seinem eigenen Geld arbeitet. Anders ist es jedoch beispielsweise bei einer Kreditkarte, die auch die Abzahlung des genutzten Betrages in Raten erlaubt. In diesem Fall gewährt die Bank über die Kreditkarte durchaus auch einen Kredit, der eine Kapitaldienstfähigkeit beinhaltet. Es kann also durchaus sein, dass der Antrag auf eine Kreditkarte auch abgelehnt wird, wenn die Bank alles überprüft hat. In diesem Fall ist die Alternative für den Kunden dann nur noch die Kreditkarte, die auf Guthaben-Basis geführt wird.

Grundsätzlich spielt bei Kreditkarten das Einkommen keine so große Rolle, so lange es sich um eine Guthaben-Karte oder auch eine klassische Kreditkarte handelt, die pro Monat abgerechnet wird. In diesem Fall verzichten die Banken meist auf die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit und stellen die Kreditkarte mit einem gewissen Rahmen aus, der dann auch genutzt werden kann.

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