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Informationen zu Kartensperrung bei Kreditkarten

Die Kartensperrung bei der Kreditkarte

Die Kartensperrung als Schutz vor Kreditkartenbetrug

Wenn eine Kreditkarte gestohlen wird oder auch verloren geht, dann ist das für den Inhaber der Karte ein großer Schock. Dabei muss er besonnen handeln, wenn er mögliche finanzielle Schäden zurückerstattet bekommen möchte. Das heißt für den Inhaber der Karte in erster Linie: Sofort reagieren. Die Kartensperrung muss vorgenommen werden. Bei der Kartensperrung wird die Bank oder die ausgebende Stelle über den Verlust informiert. Es kann sofort reagiert werden, die Karte wird gesperrt und der Finder oder auch der Dieb kann sie nicht mehr nutzen. So kann auch kein finanzieller Schaden entstehen. Das Problem ist häufig, dass die Kartensperrung zu spät vorgenommen wird. Oft ist der Grund hierfür ein zu spätes Bemerken des Verlustes. Gehen wir davon aus, dass die Geldbörse im Urlaub auf der Straße in einer Menschenmenge geklaut wird. Der Besitzer der Kreditkarte sieht sich gerade die Stadt an. Er spaziert durch die Straßen, macht Fotos und entscheidet sich nach ein paar Stunden, einen Kaffee zu trinken. Erst bei der Bezahlung wird der Verlust bemerkt und in diesem Zeitraum kann bereits viel geschehen sein. Es ist durchaus möglich, dass der Dieb mit der Karte schon einkaufen war. Dennoch hat der Kreditkarteninhaber sofort reagiert und den Verlust gemeldet, als er ihn bemerkt hat. Er hat also nicht fahrlässig gehandelt. Der mögliche Verlust, der entstanden ist, wird von der Bank übernommen. Grundsätzlich hat der Karteninhaber immer die Pflicht, sofort zu reagieren, wenn er einen Verlust bemerkt. Die Rufnummer für die Kartensperrung ist jederzeit erreichbar, auch aus dem Ausland.

 

So funktioniert die Kartensperrung

Grundsätzlich wir die Kartensperrung der Kreditkarte über das Telefon vorgenommen. Das heißt, der Kreditkarteninhaber wählt den Sperrruf der Bank oder der kartenausgebenden Stelle. Es gibt auch einen Sperrnotruf, der für alle Anbieter gilt. Die Nummer innerhalb von Deutschland ist die 116 116. Aus dem Ausland ist die Nummer ebenfalls erreichbar, hier muss einfach die Vorwahl von Deutschland vorgesetzt werden. Innerhalb von Deutschland fallen für den Anruf keine Kosten an. Außerhalb von Deutschland jedoch kann es zur Entstehung von Kosten kommen. Wichtig für den Inhaber der Karte ist es, die Kartensperrung genau zu dokumentieren. Wann wurde festgestellt, dass die Karte nicht mehr da ist? Wann wurde die Kartensperrung veranlasst und wer war der Mitarbeiter, der die Sperrung angenommen hat? Nur so lässt sich später auch nachweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Die Kartensperrung der Kreditkarte kann übrigens nicht nur durch den Karteninhaber selbst veranlasst werden. Auch die ausgebende Stelle kann die Kartensperrung durchführen und zwar dann, wenn die offene Summe durch den Inhaber der Karte nicht ausgeglichen wird. Je nach Karte muss dies monatlich oder auch in Raten geschehen. Erfolgt der Ausgleich nicht, so führt dies zu einer Kartensperrung. Gleiches gilt, wenn die kartenausgebende Stelle auffällige Transaktionen feststellt. Dann ist sie ebenfalls berechtigt, zum Schutz des Inhabers, eine Kartensperrung durchzuführen. Darüber wird der Karteninhaber ebenfalls informiert und muss sich telefonisch melden, um diese Sperrung wieder aufzuheben. Nur dann kann die Karte auch wieder von dem Inhaber zur Zahlung genutzt werden.

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