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Der Konsumentenkredit im Detail

Der Konsumentenkredit und seine Bedeutung

Bei einem Konsumentenkredit handelt es sich um einen Kredit, der an private Haushalte vergeben wird. Dieser dient dazu, Produkte zu finanzieren, die für den Güterverbrauch genutzt werden. Der Konsumentenkredit kann beispielsweise als Ratenkredit, aber auch als Dispositionskredit angeboten werden. Bekannt ist er auch unter dem Namen „Verbraucherkredit“, da es sich um einen Kredit für Verbraucher handelt. Es gibt verschiedene Arten von Konsumentenkrediten. So steht die Bezeichnung für persönliche Kredite ebenso wie für Privatkredite oder auch für ein Allzweckdarlehen. Bei dem Konsumentenkredit wird davon ausgegangen, dass die Höhe des Kredites einen Betrag von 25.000 nicht überschreitet. Zudem liegt die Laufzeit meist bei nicht mehr als 72 Monaten. Für den Kreditnehmer ist es möglich, zusätzlich zum Konsumentenkredit auch eine Kreditlebensversicherung abzuschließen. Diese wird auch als Restschuldversicherung bezeichnet. Sie dient als Schutz, falls der Kreditnehmer durch Arbeitsunfähigkeit oder durch Tod nicht mehr in der Lage ist, den Konsumentenkredit zahlen zu können. Damit sollen auch die Angehörigen des Kreditnehmers geschützt werden.

Wichtig beim Konsumentenkredit ist auch die Kreditbesicherung. Es gibt verschiedene Kreditsicherheiten, die eingesetzt werden können. So können beispielsweise pfändbare Teile vom Lohn oder Gehalt genutzt werden. Dies ist auch der Regelfall bei der Vergabe von einem Konsumentenkredit. Eine weitere Möglichkeit ist die Bürgschaft. Bei einer Bürgschaft übernimmt ein anderer Mensch die Haftung und sagt zu, für die Kreditraten aufzukommen, wenn der Kreditnehmer dies nicht mehr kann. Wenn der Kreditnehmer verheiratet ist, dann haftet der Ehepartner automatisch als Bürge mit. Anders ist es dann, wenn der Konsumentenkredit als Dispositionskredit ausgegeben wird. Dabei handelt es sich um ungesicherte Kredite, die auch als Blankokredite bekannt geworden sind.

 

Kreditwürdigkeit und Zinsen beim Konsumentenkredit

Damit die Bank die Kreditwürdigkeit von einem Kunden beurteilen kann, muss dieser sie nachweisen und zudem einer Bonitätsprüfung zustimmen. Der Nachweis kann durch die Vorlage von Einkommensnachweisen durchgeführt werden. Zudem holt sich die Bank eine Auskunft bei der SCHUFA ein, mit der sich die Kreditwürdigkeit von einer Person einstufen lässt. Wichtig ist, dass auf der Basis der Einkommensnachweise auch geschaut wird, ob die Höhe der gewählten Kreditraten für den Kreditnehmer in dieser Form überhaupt tragbar ist. So müssen die Raten ihm noch ausreichend Geld übrig lassen, das zur Deckung vorhandener Kosten genutzt wird.

Der Konsumentenkredit geht mit Zinsen einher, die bei der Vertragsunterzeichnung festgelegt werden. Die Höhe der Zinsen kann variieren. Es wird sich jedoch orientiert an der Preisangabenverordnung für die Kreditangebote, die zur Verfügung steht. Wichtig ist jedoch zu unterscheiden. So hebt sich der Dispositionskredit in Bezug auf die Verzinsung deutlich ab von einem klassischen Konsumentenkredit. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass beim Dispositionskredit nicht der effektive Jahreszins auf Basis der Gesamtkosten für den Kredit, sondern der Nominalzins für ein Jahr gewählt wird. Hier muss die Zinsbelastungsperiode angegeben werden, damit sich daran orientiert werden kann. Dies ist auch einer der Gründe, warum der Dispositionskredit mit einem besonders hohen Zins belegt ist. Nicht zu unterschätzen ist zudem der Punkt, dass die Bank mit einem Blankokredit ein deutlich höheres Risiko eingeht und sich hier durch den höheren Zinssatz absichert.

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