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Informationen zu Kreditkartensperrung

Die Kreditkartensperrung bei der Kreditkarte

Die Kreditkartensperrung schützt vor Kreditkartenbetrug

Der Verlust einer Kreditkarte ist nicht nur ein Schock, sondern kann auch der Beginn von exzessivem Kreditkartenbetrug sein. Daher ist es wichtig, hier schnell zu handeln, denn nur so ist es auch möglich, entstandene Schäden von der Bank erstattet zu bekommen. Der Karteninhaber muss sofort wenn er den Verlust entdeckt dafür sorgen, dass die Kreditkartensperrung erfolgt. Dafür ist es notwendig, die ausgebende Stelle oder die Bank zu informieren. Bei einer direkten Meldung reagiert die Bank sofort, sperrt die Karte und es ist nicht mehr möglich, mit der Karte Betrug zu begehen. Auf diese Weise lässt sich ein finanzieller Schaden sehr gut abwenden. Oft wird der Verlust aber zu spät bemerkt und die Kreditkartensperrung dementsprechend auch zu spät durchgeführt. Das kann zu einem echten Problem werden, denn wenn ausreichend Zeit ist, kann hier ein deutlicher Schaden entstehen. Es gibt ganz unterschiedliche Szenarien, warum der Verlust der Karte erst spät bemerkt wird. Wer generell selten zur Kreditkarte greift, der stellt es vielleicht gar nicht fest, sondern wird dann erst durch die Bank darüber informiert. Nicht selten fällt es auch durch eine hohe Abrechnung auf, die zu dem klassischen Zeitpunkt durchgeführt wird. Aber auch dann, wenn der Karteninhaber den Verlust erst später bemerkt, die Kreditkartensperrung allerdings sofort veranlasst, liegt hier kein fahrlässiges Verhalten vor. Wenn ein Verlust entstanden ist, dann wird dieser auch durch die Bank ersetzt. Anders sieht es aus, wenn der Karteninhaber zu spät reagiert. Allerdings muss die zu späte Reaktion auch erst einmal nachgewiesen werden und diese Nachweispflicht hat die Bank.

 

So funktioniert die Kreditkartensperrung

Die Kreditkartensperrung kann direkt über das Telefon durchgeführt werden. Dafür ist es einfach nur notwendig, den allgemeinen Sperrruf zu wählen. Innerhalb von Deutschland gibt es hier eine Rufnummer, die immer gewählt werden kann, egal von welchem Anbieter die Kreditkarte ist. Diese Nummer ist die 116 116. Auch aus dem Ausland kann über diese Nummer eine Kreditkartensperrung vorgenommen werden. Allerdings darf nicht vergessen werden, die deutsche Vorwahl zu wählen. Wer die Nummer aus Deutschland wählt, der hat keine Kosten. Wird die Nummer aus dem Ausland gewählt, dann kann es zu Kosten kommen. Es ist unbedingt notwendig sich zu notieren, wann der Verlust festgestellt und wann die Kreditkartensperrung in Auftrag gegeben wurde. Dafür sollte sich der Name des Mitarbeiters der Hotline gemerkt werden. Wenn die Bank später Nachweise erfordert, können diese so leichter erbracht werden.

Es ist durchaus möglich, dass die Kreditkartensperrung auch durch die ausgebende Stelle veranlasst wird. Wenn die offenen Beträge zu den festgelegten Zeitpunkten nicht beglichen sind, dann wird die Kreditkartensperrung durchgeführt und zwar so lange, bis sie ausgeglichen sind. Je nach Kreditkarte muss der Ausgleich einmal im Monat komplett, oder auch in Raten erfolgen. Zudem hat die ausgebende Stelle das Recht, eine Kreditkartensperrung dann zu veranlassen, wenn davon auszugehen ist, dass ein Kreditkartenbetrug vorliegt. In diesem Fall wird aber auch mit dem Inhaber der Karte Kontakt aufgenommen, sodass dieser sich dazu äußern und die Karte notfalls auch wieder schnell direkt entsperren kann.

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